Scheidungskosten | Anwaltskanzlei Monika Goering

Fachanwältin für Familienrecht & Erbrecht

Kosten einer Scheidung ..
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Ehegatten, die von Trennung und Scheidung betroffen sind, befürchten häufig hohe Scheidungskosten.

Das ist in der Regel nicht gerechtfertigt.

Entscheidend ist, ob durch das richtige Vorgehen Kosten gespart werden können.

So können Ehegatten z.B. durch Einigungen über die Trennungs- und Scheidungsfolgen erhebliche Kosten sparen.

In Scheidungsverfahren ist in der Regel mit folgenden Kosten zu rechnen:

Rechtsanwaltsgebühren
Gerichtsgebühren
ggf. Sachverständigenkosten
Die Kosten einer Scheidung – wobei hiermit nur die Kosten des gerichtlichen Scheidungsverfahrens selbst gemeint sind – richten sich nach dem Einkommen und Vermögen der Ehegatten. Weiter unten finden Sie unseren Kostenrechner: Wenn Sie ihn füttern wollen, beachten Sie bitte die nachfolgenden Hinweise.

Nettoeinkommen Bei der Ermittlung des Streitwerts für die Scheidung ist zuerst auf die Nettoeinkünfte der Ehegatten abzustellen. Das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen wird mit 3 multipliziert.

Beispiel: Herr Müller hat ein Nettoeinkommen von 2.000 EUR, seine Frau hat Einkünfte von 1.000 EUR. Das Gesamteinkommen der Ehegatten beläuft sich auf 3.000 EUR, multipliziert mit 3 ergibt das einen Streitwert in Höhe von 9.000 EUR.

Kindergeld
Kindergeld erhöht bei dem Ehegatten, der es bezieht, das Einkommen.

Erziehungsgeld / Elterngeld
Erziehungs- bzw. Elterngeld werden bei der Streitwertfestsetzung einkommenserhöhend berücksichtigt.

Sozialhilfe / Hartz IV
Sozialleistungen wie Sozialhilfe oder Hartz IV sind bei der Festsetzung des Streitwerts nicht zu berücksichtigen. Wenn einer der Ehegatten oder beide nur solche Einkünfte beziehen, einfach das Einkommen des betroffenen Ehegatten auf 0 EUR setzen.

Vermögen
Vermögen der Ehegatten kann den Streitwert erhöhen. Wie sich das zu berücksichtigende Vermögen gegebenenfalls berechnet, darüber streiten die Juristen. Grundsätzlich gilt, dass von dem tatsächlich vorhandenen Vermögen (Aktivvermögen abzgl. Verbindlichkeiten) 5% bei der Festsetzung des Streitwerts zu berücksichtigen sind. Manche Gerichte räumen den Ehegatten Freibeträge ein, die sich zwischen 15.000 EUR je Ehegatte und 7.500 EUR je Kind bewegen. Hier gilt es, den Rechtsanwalt zu fragen.
Beispiel: Die Müllers haben ein Haus mit einem Wert von 200.000 EUR, das noch mit 120.000 EUR belastet ist. Dann bleibt ein Vermögen von 80.000 EUR über. Bei einem Freibetrag von 30.000 EUR wären also 5% von 50.000 EUR, also 2.500 EUR streitwerterhöhend zu berücksichtigen.

Verbindlichkeiten
Die meisten Gerichte berücksichtigen Zins- und Tilgungsleistungen für Ratenkredite einkommensmindernd. Tragen Sie bei unserem Kostenrechner zur Ermittlung der Kosten des Scheidungsverfahrens am besten bei dem Ehegatten, der die Ratenkredite bezahlt, das entsprechend verminderte Nettoeinkommen ein. Achtung: Aufwendungen zur Finanzierung von selbstgenutzten oder vermieteten Immobilien sind regelmäßig nicht zu berücksichtigen, bei vermieteten Immobilien nur insoweit, wie sie die Einnahmen übersteigen.

Kinder
Unterhaltsbedürftige Kinder, egal ob minderjährig oder volljährig, können den Streitwert vermindern. Die meisten Gerichte nehmen von dem Nettoeinkommen der Ehegatten einen Abschlag von 250 EUR je Kind vor.

Streitwert Versorgungsausgleich
Zu berücksichtigen ist ferner, dass gemeinsam mit dem Scheidungsverfahren auch das Verfahren zur Durchführung des Versorgungsausgleichs durchzuführen ist. Wenn der Versorgungsausgleich nicht vor Einleitung des Scheidungsverfahrens wirksam ausgeschlossen ist, beläuft sich der Wert auf mindestens 1.000 EUR, kann aber auch höher sein. Dies richtet sich nach der Anzahl der vorhandenen Anrechte. Für jedes Anrecht erhöht sich der Wert des Versorgungsausgleichs um 10% des dreifachen monatlichen Nettoeinkommens der Ehegatten.

Haben beide zusammen ein monatliches Nettoeinkommen von 3.000 EUR und jeder hat nur Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung, ergibt sich ein Wert von 1.800 EUR (3.000 EUR * 3 = 9.000 EUR * 10% = 900 EUR * 2 Anrechte = 1.800 EUR). Haben beide auch eine betriebliche Altersvorsorge, erhöht sich der Wert für den Versorgungsausgleich auf 3.600 EUR. Hat der Ehemann noch eine Altersvorsorge, sind insgesamt 5 Anrechte auszugleichen, sodass sich ein Wert von 4.500 EUR ergibt.

Anwaltsgebühren und Gerichtskosten
Wenn der Streitwert ermittelt ist, errechnen sich daraus die Gerichtskosten und die Anwaltskosten. Mit der Einreichung des Scheidungsantrags bei Gericht werden zwei Gerichtsgebühren fällig, damit das Gericht das Scheidungsverfahren überhaupt einleitet – etwas anderes gilt nur dann, wenn für die Durchführung des Scheidungsverfahrens Prozesskostenhilfe beantragt wird: Dann entfällt bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe die Vorschusspflicht für die Gerichtskosten.

Bei jedem beteiligten Rechtsanwalt fallen für das gerichtliche Verfahren eine 1,3 Verfahrensgebühr und eine 1,2 Terminsgebühr an Die Höhe der Termins- und Verfahrensgebühr richtet sich nach der Höhe des vom Gericht festgesetzten Streitwerts. Außerdem erhält der Rechtsanwalt eine Auslagenpauschale und die gesetzliche Mehrwertsteuer. Auch der Rechtsanwalt darf nach den gesetzlichen Vorschriften einen Vorschuss auf die zu erwartenden Gebühren verlangen.
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Adelbert von Chamisso (1781-1838)